AKS06460 – Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II

Modul
Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II
physical and technical basics of musical instrument making II
Modulnummer
AKS06460
Version: 1
Fakultät
Angewandte Kunst Schneeberg
Niveau
Bachelor
Dauer
1 Semester
Turnus
Sommersemester
Modulverantwortliche/-r

Prof. Dr. Hannes Vereecke
Hannes.Vereecke(at)fh-zwickau.de

Dozent/-in(nen)
Lehrsprache(n)

Deutsch - 90.00%
in "Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II"

Englisch - 10.00%
in "Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II"

ECTS-Credits

10.00 Credits

Workload

300 Stunden

Lehrveranstaltungen

0.00 SWS

Selbststudienzeit

300.00 Stunden
300.00 Stunden Selbststudium - Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II

Prüfungsvorleistung(en)
Keine
Prüfungsleistung(en)

alternative Prüfungsleistung - Dokumentation Semester-Instrument und Präsentation
Modulprüfung | Prüfungsdauer: 10 min | Wichtung: 20%
in "Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II"

alternative Prüfungsleistung - Semester-Instrument
Modulprüfung | Wichtung: 80%
in "Konstruktive und technologische Grundlagen des Musikinstrumentenbaus II"

Medienform
Keine Angabe
Lehrinhalte/Gliederung
  • Methoden der Oberflächenbehandlung (Lackieren, Schleifen, Politieren)
  • Schablonenherstellung, Fertigung von Formen und technischen Hilfsmitteln
  • mathematische Grundlagen historischer Instrumente
  • ergonomische Aspekte im Instrumentenbau
  • grundlegende Konstruktionsprinzipien
  • Fertigungsabläufe und deren Optimierung
  • Werkzeug- und Maschineneinsatz
Qualifikationsziele

Der Studierende ist in der Lage, ein Musikinstrument selbstständig im vorgegebenen Zeitlimit zu bauen. Er verfügt über umfassende Fähigkeiten der Arbeitsorganisation und -planung sowie über Kenntnisse der mathematischen Grundlagen der Konstruktion historischer Instrumentenmodelle. Er kann Verfahren der Oberflächenveredlung von Instrumenten anwenden und die Instrumente selbstständig in einen spielfertigen Zustand versetzen. Nach geforderten Präzisions- und Qualitätsangaben ist der Studierende in der Lage, alle technologischen Arbeitsschritte selbstständig auszuführen. Er beherrscht die Umsetzung von Entwürfen.

Besondere Zulassungsvoraussetzung

keine

Empfohlene Voraussetzungen
Keine Angabe
Fortsetzungsmöglichkeiten
Keine Angabe
Literatur
Keine Angabe
Hinweise
Keine Angabe