AKS16260 – Technologie des Musikinstrumentenbaus II

Modul
Technologie des Musikinstrumentenbaus II
Technology of Music Instrument Making II
Modulnummer
AKS16260
Version: 1
Fakultät
Angewandte Kunst Schneeberg
Niveau
Bachelor
Dauer
1 Semester
Turnus
Sommersemester
Modulverantwortliche/-r

Prof. Dr. Hannes Vereecke
Hannes.Vereecke(at)fh-zwickau.de

Dozent/-in(nen)
Lehrsprache(n)

Deutsch - 90.00%
in "Technologie des Musikinstrumentenbaus II"

Englisch - 10.00%
in "Technologie des Musikinstrumentenbaus II"

ECTS-Credits

10.00 Credits

Workload

300 Stunden

Lehrveranstaltungen

0.00 SWS

Selbststudienzeit

300.00 Stunden
300.00 Stunden Fertigung Musikinstrument - Technologie des Musikinstrumentenbaus II

Prüfungsvorleistung(en)
Keine
Prüfungsleistung(en)

alternative Prüfungsleistung - Dokumentation Semester-Instrument und Präsentation
Modulprüfung | Prüfungsdauer: 10 min | Wichtung: 20%
in "Technologie des Musikinstrumentenbaus II"

alternative Prüfungsleistung - Semester-Instrument
Modulprüfung | Wichtung: 80%
in "Technologie des Musikinstrumentenbaus II"

Medienform
Keine Angabe
Lehrinhalte/Gliederung
  • Proportionstheorien, anthropomorphe und technomorphe Konzepte
  • Gesetzmäßigkeiten in der Baukunst in Altertum und Neuzeit
  • Entwurfskonzeption, Konstruktionszeichnen
  • Technologie des Streichinstrumentenbaus
  • Methoden der Oberflächenbehandlung
  • Fertigung von Formen und technischen Hilfsmitteln
  • grundlegende Konstruktionsprinzipien des Musikinstrumentenbaus
  • Fertigungsabläufe und deren Optimierung
  • Werkzeug- und Maschineneinsatz
Qualifikationsziele

Der Studierende kennt die grundlegenden Zusammenhänge der Konstruktionsprinzipien historischer Instrumente mit den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen in der Tier- und Pflanzenwelt sowie in der Baukunst. Er ist in der Lage, ein Musikinstrument selbstständig im vorgegebenen Zeitlimit zu bauen und verfügt über umfassende Fähigkeiten der Arbeitsorganisation und -planung. Er beherrscht einfache Verfahren der Oberflächenbehandlung und kann die Instrumente selbständig in einen spielfertigen Zustand versetzen.

Besondere Zulassungsvoraussetzung

keine

Empfohlene Voraussetzungen
Keine Angabe
Fortsetzungsmöglichkeiten
Keine Angabe
Literatur

keine

Hinweise
Keine Angabe